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Häufige Fragen
Häufige Fragen
Wir haben die häufigsten Fragen zu den Themen Leistungsfall, Versicherungsvertrag sowie zu unseren Produkten und Zusatzdienstleistungen zusammengetragen. Finden Sie hier schnell und verständlich Antworten auf Ihre häufigsten Fragen.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, rufen Sie uns einfach an. Unser Service-Team ist montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer +49 (0)7156 1652-0 für Sie erreichbar. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden an: info@cardif.de.
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Welche Leistung wird im Todesfall ausbezahlt?
Im Todesfall wird die am Todestag bestehende Restschuld übernommen. Sollten Sie in Ihrem Tarif eine Schlussrate abgesichert haben, besteht auch Anspruch auf die Schlussrate.
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Wie lange übernimmt die BNP Paribas Cardif meine versicherten Verbindlichkeiten?
Je nach Ausgestaltung Ihrer Versicherungsbedingungen besteht eine Leistungsdauer von 12 oder 24 Monaten.
In der Arbeitsunfähigkeit ist die Leistungsdauer auf keinen bestimmten Zeitraum begrenzt. Hier wird generell so lange bezahlt, wie die Arbeitsunfähigkeit besteht und uns weiter nachgewiesen wird, maximal bis zum Ende der Darlehenslaufzeit.
Was genau in Ihrem Vertrag vereinbart ist, lesen Sie bitte in Ihren Vertragsunterlagen nach, oder Sie wenden sich an Ihren Bankberater.
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Welcher Betrag wird im Leistungsfall erbracht?
Je nachdem, welches Produkt Sie abgeschlossen haben, übernehmen wir die monatliche Kreditrate, einen bestimmten Prozentsatz Ihres Kreditkartensaldos oder die vereinbarte Versicherungssumme.
Bitte beachten Sie hierzu die Ihrer Versicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Dort ist enthalten, welche Leistungen wir in Ihrem Versicherungsfall erbringen.
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Wo kann ich meine Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder schwere Krankheit melden?
Wir bitten Sie darum, sich bezüglich der Meldung eines Versicherungsfalles direkt mit Ihrer finanzierenden Bank in Verbindung zu setzen. Dort wird alles aufgenommen und an uns weitergeleitet.
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Endet meine Restkreditversicherung automatisch mit Ablauf meines Darlehens bzw. Kredites?
Ja, Ihre Restkreditversicherung endet mit Ablauf Ihres Darlehens, eine gesonderte Kündigung ist nicht nötig.
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Wann endet meine Restkreditversicherung?
Ihre Restkreditversicherung endet mit Ablauf der ursprünglich vereinbarten Laufzeit Ihres Darlehens, bei Kreditkarten mit Kündigung dieser Kreditkarte. Weitere Beendigungsmodalitäten können Sie den allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihnen bei Vertragsabschluss ausgehändigt wurden, entnehmen.
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Wo oder wie kann ich ein Angebot zur Restkreditverischerung erhalten oder berechnen?
Um ein Angebot zu erhalten, sprechen sie bitte mit einem unserer Geschäftspartner, dies sind zum Beispiel Banken, Kreditkartenunternehmen oder Kfz-Finanzierer.
Sollte das Finanzinsitut mit uns zusammenarbeiten, kann Ihnen der Berater bei Abschluss der Finanzierung auch ein Angebot für unser Versicherungsprodukt anbieten und berechnen. Der Abschluss derVersicherung erfolgt dann direkt bei unserem Partner.