Leistungsfall FAQ

Wir bitten Sie darum, sich bezüglich der Meldung eines Versicherungsfalles direkt mit Ihrer finanzierenden Bank in Verbindung zu setzen. Dort wird alles aufgenommen und an uns weitergeleitet.

Bei angestellten Arbeitnehmern ist grundsätzlich die wichtigste Voraussetzung, dass Ihnen von Ihrem Arbeitgeber gekündigt wurde, kein Verschulden Ihrerseits vorliegt, das zur Kündigung geführt hat und dass Sie von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beziehen (dies beinhaltet ALG I und ALGII).

Die Arbeitslosigkeit darf nicht aus einem befristeten Arbeitsverhältnis resultieren, das zum vereinbarten Termin ausgelaufen ist.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 12 Monate bei einem Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig mit mindestens 15 Arbeitsstunden in der Woche beschäftigt gewesen sind, entweder vor Beginn der Arbeitslosigkeit, oder vor Beginn des Versicherungsschutzes.

Selbstständige sind ggf. auch versichert. Lesen Sie jedoch bitte in Ihren Versicherungsbedingungen nach, ob dies bei Ihnen so enthalten ist.

Im Fall der Arbeitslosigkeit benötigen wir folgende Nachweise:

– Unsere Leistungsformulare, die wir Ihnen zuschicken
– Den Bewilligungsbescheid des Arbeitsamtes
– Den ehemaligen Arbeitsvertrag, ersatzweise die Arbeitsbescheinigung, die Sie auf Anfrage bei der Agentur für Arbeit erhalten
– Das Kündigungsschreiben des letzten Arbeitgebers

Bitte beachten Sie, dass es möglich ist, dass wir ggf. weitere Nachweise benötigen. Dies ist jedoch fallabhängig und kann von uns nicht vorher gesehen werden.

Ihre Restkreditversicherung kann neben der Ratenübernahme auch kostenfreie unterstützende Maßnahmen für Ihre Arbeitsplatzsuche beinhalten. Sollte dies in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbart sein, senden Sie uns bitte für einen Bewerbungscheck Ihre Bewerbungsunterlagen (Anschreiben und Lebenslauf) und für eine Zeugnisanalyse Ihr letztes Arbeitszeugnis zu. Sie erhalten unsere Stellungnahme (mit Tipps und Ratschlägen) kurzfristig zurück.

Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie von uns Leistungsformulare zugeschickt, die Sie uns bitte ausgefüllt wieder zurückschicken. Zu diesen Formularen gehört auch ein Formular für die Krankenkasse und eines für Ihren Arzt.

Ihre Restkreditversicherung kann neben der Ratenübernahme auch kostenfreie unterstützende Maßnahmen für Ihre baldige Genesung beinhalten. Sollte dies in Ihrer Restkreditversicherung vereinbart worden sein, rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer +49 7156 1652-371 an. Wir beraten Sie gerne darüber, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

Die BNP Paribas Cardif kann erst in Leistung treten, wenn die leistungsfreie Karenzzeit beendet ist. Sollten Sie innerhalb dieser Karenzzeit wieder eine Anstellung finden oder wieder gesund sein, können wir keine Leistungen übernehmen.