Produkt und Vertrag FAQ

Die Restkreditversicherung sichert Ihre Zahlungsverpflichtungen, wie z.B. Ihre Darlehensrate oder die Rückzahlung des Saldos Ihres Kreditkartenkontos ab.

In einer klassischen Risikolebensversicherung kann meist nur das Risiko Tod abgesichert werden. In einer Restkreditversicherung hingegen können Sie sich gegen die Risiken Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit versichern. Bei der Aufnahme in die Versicherung findet zudem keine Gesundheitsprüfung statt. Somit erfolgt auch kein Beitragszuschlag, wie er bei der Risikolebensversicherung häufig der Fall ist. Den genauen Versicherungsumfang finden Sie in den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.
Wenn Ihr Todesfall eintritt, lösen wir den ausstehenden Kredit der Bank gegenüber ab und Ihre Hinterbliebenen müssen sich nicht darum kümmern, wie die Raten weiter bezahlt werden sollen.

Bei Abschluss einer Finanzierung gehen Sie eine längerfristige Verbindlichkeit gegenüber Ihrem Kreditinstitut ein. Bei Verlust des Arbeitsplatzes oder längerer Krankheit sind die Einkommenseinbußen meist so erheblich, dass Sie dadurch Ihren Lebensstandard einschränken müssen, um Ihre Zahlungsverpflichtungen weiter erfüllen zu können. In dieser schwierigen Lebensphase unterstützen wir Sie, indem wir die Ratenzahlung für Sie übernehmen.

Im Todesfall wird die Tilgung Ihrer Zahlungsverpflichtung sichergestellt und Ihre Familie bzw. Hinterbliebenen müssen sich nicht während der Trauer zusätzlich Sorgen um die Rückzahlung des Darlehens machen.

Um ein Angebot zu erhalten, sprechen Sie bitte mit einem unserer Geschäftspartner, dies sind zum Beispiel Banken, Kreditkartenunternehmen oder Kfz-Finanzierer.

Sollte das Finanzinsitut mit uns zusammenarbeiten, kann Ihnen der Berater bei Abschluss der Finanzierung auch ein Angebot für unser Versicherungsprodukt anbieten und berechnen. Der Abschluss der Versicherung erfolgt dann direkt bei unserem Partner.

Die Restkreditversicherung kann nur im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Darlehens, der Eröffnung eines Kontos oder Beantragung einer Kreditkarte über Ihre Bank oder Kreditunternehmen abgeschlossen werden. Ein nachträglicher Abschluss der Restkreditversicherung ist nicht möglich.

In den meisten Fällen können Sie sich gegen entstehende Einkommensverluste bei Arbeitsunfähigkeit, unverschuldeter Arbeitslosigkeit und im Todesfall absichern.

Je nachdem, welches Produkt Sie abgeschlossen haben, übernehmen wir die monatliche Kreditrate, einen bestimmten Prozentsatz Ihres Kreditkartensaldos oder die vereinbarte Versicherungssumme.

Bitte beachten Sie hierzu die Ihrer Versicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Dort ist enthalten, welche Leistungen wir in Ihrem Versicherungsfall erbringen.

Sie sind arbeitsunfähig, wenn Sie in Folge einer Erkrankung oder eines Unfalles von einem Arzt krankgeschrieben werden.

Ihre Arbeitslosigkeit darf nicht auf Ihr eigenes Verschulden zurückzuführen sein. Sie dürfen also keine außerordentliche (fristlose) Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.

Sie dürfen auch nicht selbst gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben. Auch dies wird von uns als verschuldete Arbeitslosigkeit gewertet und ist somit nicht versichert.

Im Todesfall wird die am Todestag bestehende Restschuld übernommen. Sollten Sie in Ihrem Tarif eine Schlussrate abgesichert haben, besteht auch Anspruch auf die Schlussrate.

Bei schwerer Krankheit übernimmt die BNP Paribas Cardif entweder die am Tag der Erstdiagnose ausstehende Restschuld, oder den ausstehenden Kreditkartensaldo (abhängig davon, ob Sie einen Kredit oder ein Konto abgesichert haben).

Die Wartezeit ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegt. Sie besteht einmalig zu Beginn des Versicherungsschutzes. Wie lange die Wartezeit ist, können Sie Ihren Versicherungsbedingungen entnehmen. Bitte informieren Sie sich hier über die Dauer dieser Wartezeit.

Ein Versicherungsfall, der innerhalb der Wartezeit eintritt, ist nicht versichert.

Die Karenzzeit ist vergleichbar mit einer Selbstbeteiligung, die Sie vielleicht von anderen Versicherungen kennen.

Leistungen aus der Versicherung erhalten Sie nach Ablauf der Karenzzeit. Für den Zeitraum der Karenzzeit erbringen wir keine Leistungen.

Je nach Ausgestaltung Ihrer Versicherungsbedingungen besteht eine Leistungsdauer von 12 oder 24 Monaten.

In der Arbeitsunfähigkeit ist die Leistungsdauer auf keinen bestimmten Zeitraum begrenzt. Hier wird generell so lange bezahlt, wie die Arbeitsunfähigkeit besteht und uns weiter nachgewiesen wird, maximal bis zum Ende der Darlehenslaufzeit.

Was genau in Ihrem Vertrag vereinbart ist, lesen Sie bitte in Ihren Vertragsunterlagen nach, oder Sie wenden sich an Ihren Bankberater.

Die Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages orientiert sich üblicherweise an der Laufzeit Ihres Kredites.

Ihre Restkreditversicherung endet mit Ablauf der ursprünglich vereinbarten Laufzeit Ihres Darlehens, bei Kreditkarten mit Kündigung dieser Kreditkarte. Weitere Beendigungsmodalitäten können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihnen bei Vertragsabschluss ausgehändigt wurden, entnehmen.

Ja, Ihre Restkreditversicherung endet mit Ablauf Ihres Darlehens, eine gesonderte Kündigung ist nicht nötig.

Es gibt zwei mögliche Varianten, Ihren Beitrag an uns zu bezahlen:
1. Bei Abschluss des Darlehensvertrages wird der Beitrag Ihrer Restschuldversicherung für die gesamte Laufzeit als Einmalbeitrag entrichtet.
2. Der Versicherungsbeitrag wird monatlich von Ihrem Bankkonto eingezogen.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Bankberater, welche Variante möglich ist.

Der Beitrag für Ihre Restkreditversicherung wird monatlich von Ihrem Konto abgebucht. In diesem Monat konnten wir den Beitrag nicht abbuchen.

Wir werden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zahlungserinnerung erneut versuchen den Versicherungsbeitrag abzubuchen.
1. Bitte kontrollieren Sie, ob Ihre Bankverbindung noch aktuell ist.
2. Stellen Sie sicher, dass Ihr Konto auch gedeckt ist.
Sollte uns eine erneute Abbuchung nicht möglich sein, werden Sie aus dem Gruppenversicherungsvertrag abgemeldet und Ihr Versicherungsschutz erlischt vollständig.

Haben Sie kürzlich einen Kredit abgeschlossen oder ein neues Kreditkarten- bzw. Bankkonto eröffnet?

Wenn ja, steht diese Abbuchung in Zusammenhang mit diesem Kredit oder Konto; bei Abschluss des Kredits haben Sie einen Versicherungsvertrag bei der BNP Paribas Cardif abgeschlossen.

Bitte überprüfen Sie in diesem Zusammenhang Ihre Kreditunterlagen, oder sprechen Sie mit Ihrem Bankberater.

Weitere Fragen und Antworten